Das Nebenkostenprivileg bedeutet die Umlagefähigkeit für den Kabelanschluss in der Betriebskostenabrechnung Ihrer Mietwohnung oder Ihres Mietshauses. Das bedeutet, Sie hatten lange Zeit als Mieter keinen Einfluss auf diese Kosten. Doch das änderte sich 2024!
Seit dem 30.06.2024 darf der Vermieter die Kabelgebühren für Ihren TV-Empfang nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen.
Verbrauchern wurde daher geraten, sich ausreichend über Alternativen zu informieren. Inzwischen können Mieter frei über ihren Fernsehempfangsweg entscheiden und mögliche Anbieter in Ruhe zu vergleichen und alle Empfangsoptionen abzuwägen. Ob DVB-T2 HD eine Alternative für Sie ist, erfahren sie mit dem Empfangscheck:
Das Nebenkostenprivileg entfällt. Millionen Haushalte sind betroffen.
Das Nebenkostenprivileg bedeutet die Umlagefähigkeit für den Kabelanschluss in der Betriebskostenabrechnung Ihrer Mietwohnung oder Ihres Mietshauses. Das bedeutet, Sie haben aktuell als Mieter keinen Einfluss auf diese Kosten. Doch das ändert sich 2024!
Nach dem 30.06.2024 darf der Vermieter die Kabelgebühren für Ihren TV-Empfang nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen.
Verbrauchern wird daher geraten, sich rechtzeitig und ausreichend über Alternativen zu informieren. Es empfiehlt sich, mögliche Anbieter in Ruhe zu vergleichen und alle Empfangsoptionen abzuwägen. Ob DVB-T2 HD eine Alternative für Sie ist, erfahren Sie durch einen Empfangscheck:
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